Es entspricht unserem Staatsverständnis, Schutzbedürftigen eine professionelle Unterstützung zu gewähren. Das vor einigen Jahren eingeführte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) hat zu einer Professionalisierung und einer Verbesserung des Schutzes benachteiligter Kinder und Erwachsener, aber auch zu einer grösseren Komplexität der Verfahren geführt.
Neben allen rechtlichen Fragen legen wir beim Entscheid über prozessuale Schritte grosse Priorität auf die Frage, ob im Einzelfall ein rascher Entscheid einem langen Abklärungsverfahren vorzuziehen ist. Eine Verfahrensdauer mit unsicherem Ausgang führt oft zu einer weiteren Belastung und Verschlechterung der Situation für den Schutzbedürftigen und kann ihm zusätzlichen Schaden zufügen.